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Die Grundschulförderklasse
wurde im September 1989 an der Bachschloss-Schule in Bühl eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. |
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Die Grundschulförderklasse (GSFKL) (Stand: September 2010) Es wurde davon ausgegangen, dass in Zukunft mindestens 15 Kinder diese Einrichtung besuchen werden. der Träger ist die Stadt Bühl, das Land trägt die Personalkosten. Die Klassengröße beträgt max. 20 Kinder. Der Erziehungsbereich ist die Stadt Bühl mit Stadtteilen, Ottersweier, Bühlertal, Rheinmünster, Lichtenau und Sinzheim. Die Ursachen für die noch nicht ausreichende Grundschulfähigkeit konnen in Entwicklungsverzögerungen im körperlichen, kognitiven, motivationalen und sozial-emotionalen Persönlichkeitsbereich liegen. Durch gezielte Förderung und freies Spiel sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird. Es gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der GSFKL die Lerninhalte des Anfangsunterrichts der Grundschule vorwegzunehmen. Kinder mit Behinderungen, für die auf Grund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt voraussichtlich der Besuch der Förderschule o.a. geeignet erscheint, werden nicht in die GSFKL aufgenommen. Dasselbe gilt für Kinder, die Defizite im Beherrschen der deutschen Sprache haben. Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten werden in der GSFKL durch sprachheilpädagogische Maßnahmen betreut. D.h. es findet 1 x wöchentlich Sprachheilunterricht in Einzeltherapie statt. Die Kinder werden mit einem Bus- oder Taxiunternehmen zwischen 8 Uhr und 8.30 Uhr gebracht und um ca. 12.00 Uhr wieder abgeholt. Dafür müssen die Eltern anteilig € 31,00 monatlich bezahlen. Sonstige Kosten entstehen nicht. Die Förderung der Kinder zielt auf ganzheitliche Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Dem sozialen Lernen innerhalb der Klasse kommt besondere Bedeutung zu. Dadurch werden die Grundlagen für das weitere Lernen in der Schule geschaffen. Eine angemessene Entwicklungsförderung verlangt die intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und zuweilen die Kontaktaufnahme mit anderen Institutionen, beispielsweise mit Beratungsstellen, Sonderpädagogen oder med. Fachkräften. Die inhaltliche und organisatorische Planung richtet sich nach den päd. Erfordernissen der Arbeit in der jeweiligen Klasse. Vorgehensweise für die Zurückstellung: Bei der Schulanmeldung (Kind muss schulpflichtig sein - bis 30.06.geboren) stellen Sie einen Antrag auf Zurückstellung. das Kind wird von dem zuständigen Beratungslehrer der Grundschule getestet. In einem Gespräch mit den Eltern wird über das Testergebnis bzw. die Zurückstellung des Kindes gesprochen. Das Gesundheitsamt spricht seinerseits auch eine Empfehlung aus. Mit dem Zurückstellungsbescheid können sie erst definitiv ihr Kind für die Grundschulförderklasse an der Bachschloss-Schule anmelden. Da das Zurückstellungsverfahren relativ lange dauert, können Sie sich bereits vorher mit mir in Verbindung setzen, damit sie Informationen bekommen bzw. ihr Kind auch eine Vorstellung der Grundschulförderklasse erhält. Sollten Sie Interesse |
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Die Grundschulförderklasse
wurde im September 1989 an der Bachschloss-Schule in Bühl eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen.
Im Rahmen der Eröffnungskonferenz zum neuen Schuljahr 2008/09 konnte Rektor Hassenstein zu Beginn zunächt einen Glückwunsch aussprechen. Petra Schutzenbach feierte ihr 25-jähriges Dienstjubiläum. |
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